Ratgeber Baden-Württemberg · Stand 2026-05

Nebenkosten-Abrechnung in Baden-Württemberg: Fristen, Tücken und was zählt

§ 556 BGB schreibt 12 Monate vor — wer die Frist versäumt, verliert den Nachzahlungs-Anspruch. Was in Baden-Württemberg zusätzlich gilt und welche Posten häufig falsch abgerechnet werden.

1. Die 12-Monats-Frist nach § 556 III BGB

Vermieter müssen die Nebenkosten-Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zustellen. Ein Beispiel: Abrechnungszeitraum Kalenderjahr 2025 → Abrechnung bis spätestens 31.12.2026. Wer die Frist versäumt, verliert grundsätzlich den Nachzahlungs-Anspruch — Guthaben sind aber weiter auszuzahlen.

Ausnahme: wenn Sie das Versäumnis nicht zu vertreten haben (z. B. Versorger liefert die Heizkostenabrechnung erst nach 15 Monaten) — dann verlängert sich die Frist entsprechend, aber Sie müssen das beweisen können.

2. Welche Kosten sind umlagefähig?

Maßgeblich ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 — abschließend aufgezählt:

3. Was ist NICHT umlagefähig?

4. Umlage-Schlüssel und Heizkostenabrechnung

Standard-Umlageschlüssel ist nach Wohnfläche (m²), wenn der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Andere zulässige Schlüssel:

Heizkostenabrechnung nach HeizkV: 50–70 % nach Verbrauch, 30–50 % nach Wohnfläche. Bei nicht-vermieterischer Mehrheit (z. B. WEG-V) kommen oft 70/30-Schlüssel zum Einsatz.

5. Häufige Fehler bei der NK-Abrechnung in BW

  1. Hauswart-Doppel-Abrechnung: Tätigkeiten, die schon unter "Gartenpflege" oder "Hausreinigung" abgerechnet sind, dürfen nicht zusätzlich beim Hauswart auftauchen.
  2. Mischkosten Wartung/Reparatur: Die Wartung des Aufzugs ist umlagefähig, die Reparatur defekter Türen NICHT. Aufträge sauber trennen lassen.
  3. Vereinbarte Pauschalen: Eine "monatliche Nebenkostenpauschale" ohne Abrechnung ist nur dann zulässig, wenn klar im Mietvertrag vereinbart — sonst Vorauszahlung mit Abrechnungspflicht.
  4. Leerstands-Anteil: Bei leerstehenden Einheiten muss der Vermieter die NK-Anteile selbst tragen — sie dürfen nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden.
  5. Belege-Einsicht: Mieter haben innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Anspruch auf Beleg-Einsicht. Verweigerung kann zum Nachzahlungs-Verlust führen.

6. Was wir für Sie tun

NK-Stress vermeiden

Wenn Sie sich um die jährliche NK-Abrechnung nicht selber kümmern wollen — wir machen das systematisch, fristgerecht und BetrKV-konform.

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